Die Aufnahme ist 1997 entstanden, als noch
Aussicht bestand, in Deutschland eine eigene
Klasse für UL-Hubschrauber einzuführen.
Der hier zu sehende, allererste CH-7 Angel in
Deutschland konnte zum damaligen Zeitpunkt mit
einem M-Kennzeichen ein Erprobungs-programm
abfliegen, um die Tauglichkeit dieser leichten
Hubschrauber zu dokumentieren.
Trotz des seinerzeit erbrachten Nachweises
der Zuverlässigkeit dieses Hubschraubertyps
entschied sich das Bundesverkehrsministerium
1999 gegen die Schaffung einer Klasse für
UL-Hubschraubern in Deutschland. Um den
CH-7 Angel fliegen zu dürfen, ist der PPL-E / PPL-H
Voraussetzung sowie eine Zulassung als
Selbstbau in der sogenannten beschränkten
Sonderklasse (Experimental).