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Bisherige Voraussetzungen für die Ausbildung zum Privathubschrauberführer PHPL bzw. PPL-E
(Private Hubschrauber Piloten Lizenz bzw. Privat Piloten
Lizenz der Kategorie E = Drehflügler):
Mindestalter 18 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 17 Jahren möglich)
körperliche Tauglichkeit
keine Vorstrafen
Fachliche Voraussetzungen:
theoretische Ausbildung
Flugausbildung
Berechtigung zur Ausübung des deutschen Funksprechverkehrs (BZF II)
erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
Die theoretische Ausbildung
umfaßt mindestens 80 Unterrichtsstunden innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablegung der
Prüfung und erstreckt sich auf folgende Sachgebiete:
1. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
2. Navigation
3. Meteorologie
4. Technik
5. Verhalten in besonderen Fällen
und das Funksprechzeugnis in deutscher Sprache (BZF II). Dieses bedeutet etwa 25-30 weitere Unterrichtsstunden
und das Ablegen einer schriftlichen wie mündlichen Prüfung.
Erforderliche Unterlagen sind:
Tauglichkeitszeugnis einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt
polizeiliches Führungszeugnis
Geburtsurkunde (oder beglaubigte Kopie)
Personalausweis (oder beglaubigte Kopie)
6 gleiche Paßbilder
Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Die praktische Ausbildung
umfaßt bei einer Ausbildungszeit von maximal 5 Monaten mindestens 40 Flugstunden
(davon 10 Stunden im Alleinflug) auf dem jeweiligen Muster der entsprechenden Flugschule.
Dauert die Ausbildung länger als 5 Monate, sind 45 Stunden (davon ebenfalls 10 Stunden im Alleinflug) vorgeschrieben.
Die Flugausbildung enthält:
zwei Ab- und Anflüge mit anschließender Landung auf einem Verkehrsflughafen mit
Flugverkehrskontrolle mit Fluglehrer
20 Außenlandungen auf mindestens fünf Geländen mit begrenztem Raum, davon
5 Alleinlandungen unter Aufsicht eines Fluglehrers
die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Navigationsdreiecksflugs von
mehr als 300 km Flugstrecke als Alleinflug mit einer Zwischenlandung auf einem
mindestens 100 km entfernten Flugplatz, sowie einer weiteren Zwischenlandung
eine theoretische und praktische Einführung in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten
eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Hubschraubers in
besonderen Flugzuständen einschließlich Autorotationslandung sowie das Verhalten bei
Notfällen und Unfällen
Der PPL-E berechtigt
im nicht gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit
als verantwortlicher oder zweiter Hubschrauberführer auf Hubschraubern der im Luftfahrerschein
eingetragenen Muster für Flüge am Tage.
Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz
Der Flugschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von 24 Monaten erteilt.
Er wird verlängert, wenn der Bewerber vor Ablauf der Gültigkeit
24 Flugstunden als verantwortlicher Hubschrauberführer innerhalb der letzten 24 Monate
eine neue Tauglichkeitsuntersuchung
einen Überprüfungsflug auf den im Schein eingetragenen Mustern mit einem anerkannten
Sachverständigen
nachweist.
Erleicherungen für Inhaber der PPL-A und der PPL-B-Lizenz
Für Inhaber einer gültigen deutschen Lizenz für Flächenflugzeuge und Motorsegler ergeben sich folgende
Erleicherungen:
Theoretische Ausbildung:
nur in den Fächern Technik (Hubschrauberkunde und Aerodynamik) und Verhalten in
besonderen Fällen
Theoretische Prüfung:
nur in den oben angegebenen Fächern (mit vorbehaltlicher Zustimmung der Prüfungsbehörde
Praktische Ausbildung:
umfaßt bei einer Ausbildungszeit von 5 Monaten mindestens 30 Flugstunden, davon 10 im
Alleinflug. Verlängert sich die Ausbildungszeit auf über 5 Monate, so sind weitere 5 Flug-
stunden vorgeschrieben.
Der Deutsche Aeroclub stellt in seinem Internetprogramm unter der Adresse
http://www.daec.de/presse/Aero_Club_News/oktober_98.htm
die Änderungen der Ausbildungs-Richtlinien ab dem 1.7.1999 vor.
Das berufliche Hubschrauberfliegen:
> > > wird ergänzt < < <
Die amerikanische PHPL
Häufig wird die Frage gestellt, was man mit dem amerikanischen Luftfahrerschein hier in
Deutschland anfangen kann.
Dazu sei gesagt, daß man in Deutschland stationierte,
amerikanisch zugelassene (N-registrierte) Luftfahrzeuge fliegen darf. Außerdem kann nach
mindestens 24 mit dem amerikanischen Schein auf entsprechenden Luftfahrzeugen geflogenen
Stunden beim LBA die Umschreibung des amerikanischen auf den deutschen Schein beantragt
werden.
Weiterhin ist das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung in deutschem Luftrecht sowie ein
Prüfungsflug erforderlich. Darüber hinaus muß der Bewerber (mindestens) das BZF II besitzen.
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