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Lizenzen, die zum Fliegen von Kit-Hubschraubern berechtigen:
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PPL-E - deutsch
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Die in Deutschland in der sogenannten, auch als "Experimental" bezeichneten "beschränkten
Sonderklasse" zugelassenen Hubschrauber dürfen hierzulande nur mit dem PPL-E geflogen
werden. Zum Zweck der Schulung dürfen solche Helicopter wiederum nicht verwendet werden,
was aus Gründen der Kostensenkung für die deutsche Hubschrauberlizenz hingegen sehr zu
begrüßen wäre.
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PHPL - amerikanisch
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Die Alternative zu dieser recht teueren Flugerlaubnis (immerhin kostet der PPL-E hierzulande
zwischen ca. 13.000-18.000 Euro) ist die N-Registrierung des Hubschraubers als
amerikanisches Luftfahrzeug und das Fliegen mit dem in den USA gemachten, weitaus
günstigeren PHPL ( 8-10.000 US $). Ein in Amerika gemachter Flugschein kann überdies beim
LBA deutsch umgeschrieben werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind (siehe hierzu
die Auswahl Fluglizenz in der Hauptmenüleiste).
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Die italienische Lizenz für ultraleichte Hubschrauber |
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die italienische Lizenz für ultraleichte Hubschrauber zu machen, da
solche in Italien ebenfalls als Luftsportgeräte eingestuft werden. Dies ist jedoch recht
umständlich, weil man sich als Nichtitaliener und womöglich als "Fußgänger" zunächst mit den zuständigen italienischen
Behörden auseinanderzusetzen hat, um deren formale Erfordernisse zu erfüllen. Das sind u.a. neben
einer fliegerärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch einen entsprechenden italienischen Arzt
- wie auch hierzulande - eine Art polizeilicher Erlaubnis.
Diese erhält man jedoch erst, wenn man in Italien wohnhaft gemeldet ist (siehe auch übernächsten Abschnitt).
Schon an dieser Stelle muß darauf hingewiesen werden, daß mit dieser Lizenz in Deutschland praktisch nichts angefangen werden kann. Bei näherer Betrachtung der diversen Vorschriften und Regeln ergibt sich im Ergebnis unumgänglich, daß die italienische Lizenz für UL-Hubschrauber in Deutschland keine Gültigkeit hat. |
Die italienische Lizenz für ultraleichte Hubschrauber und die Möglichkeit der Anerkennung von Teilen anderer deutscher Lizenzen (PPL-A, B und E sowie SPL-F) |
Die mit Heli-Sport (Turin) kooperierende Ultraleichthubschrauberschule Pegasus bot auf der
AERO 2001 (auch Deutschen) die Möglichkeit an, dort die italienische Lizenz für ultraleichte
Hubschrauber zu machen. Insbesondere die hierfür notwendige Wohnsitzanmeldung will diese Schule für ihre
Schüler vornehmen, um die nötige polizeiliche Erlaubnis für das Machen dieser Lizenz erhalten zu können.
Darüber hinaus war neben der Fortführung der im Januar 2002 begonnenen Kurseinheiten auch Bestandteil dieses Angebots, dort die nötige fliegerärztliche Untersuchung vornehmen zu können, sofern jemand noch kein gültiges Tauglichkeitszeugnis besaß. Der Unterricht umfasst 30 praktische und 40 theoretische Stunden. Eine schriftliche Prüfung und ein Prüfungsflug sind zu bestehen, um den italienischen UL-Hubschrauberschein zu erhalten. Der bestehende italienische Fragenkatalog ist in Übersetzungsarbeit, sodaß die Theorie auf Deutsch vermittelt und abgefragt werden kann. Der praktische Unterricht findet ebenfalls auf Deutsch statt, da diese Kurse von einem deutschen Hubschrauberlehrer durchgeführt werden. Zwischen dem Zeitpunkt der Anmeldung in der Flugschule und den Prüfungen müssen mindestens drei Monate liegen. Inhaber der Lizenzen PPL-A und B sowie des SPL-F sollen den theoretischen Teil ihrer Ausbildung anerkannt bekommen, der sich mit dem der Ausbildung für UL-Hubschrauber deckt, nämlich allgemeine Aerodynamik und Technik, sowie Wetterkunde und Navigation. Obligatorisch ist hingegen Hubschrauberaerodynamik und -technik sowie Verhalten in besonderen Fällen. Italienisches Luftrecht ist ebenfalls Pflichtfach. Dasselbe gilt auch für die bis zur Prüfung geforderten 30 Flugstunden. PPL-E-Inhaber hingegen müssen nur einen Test in italienischem Luftrecht bestehen und im praktischen Teil eine Mustereinweisung von fünf Stunden auf dem als UL-Hubschrauber eingestuften CH-7 Kompress absolvieren. Ein gültiges deutsches fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis soll in den oben genannten Fällen vom italienischen Aeroclub neuerdings anerkannt werden. Vom 05.03.2002 bis zum 14.03.2002 fand im Raum Asti (Piémont) wieder ein deutscher Kurs statt. Er stellte die Weiterführung des ersten Ausbildungsblocks vom Januar diesen Jahres dar, bot aber auch Neueinsteigern die Möglichkeit, das Fliegen mit dem UL-Hubschrauber CH-7 Kompress zu lernen. Falls Sie zu diesem Verfahren nähere Informationen wünschen, klicken Sie bitte hier. |
Bisherige Anerkennung des deutschen PPL-A oder PPL-B als Grundlage zur Ausstellung des italienischen UL-Scheins |
Die frühere Möglichkeit, höherwertige Lizenzen (PPL-A/B) durch die italienischen Behörden
auf UL italienisch "herunterwandeln" und dann, nach entsprechender Ausbildung, auf Drehflügler erweitern
zu lassen besteht nicht mehr. Auch hier ist es jetzt erforderlich, die Lizenz für UL-Hubschrauber
in Italien zu machen (s.o.). Ein gültiger deutscher oder auch amerikanischer PPL-E bzw. PHPL wird hingegen
anerkannt, was jedoch im Sinne einer preisgünstigeren Hubschrauberlizenz wenig sinnvoll ist, hat die
entsprechende Ausbildung doch schon vergleichsweise hohe Kosten verursacht und stellt sie überdies
ja bereits die Grundlage dar, diese Leichthubschrauber fliegen zu dürfen, sofern entsprechende Muster
im Flugschein eingetragen sind (Typerating).
Da es in Deutschland jedoch keine Klasse für UL-Drehflügler gibt, können italienische UL-Hubschrauber nicht in den deutschen PPL-E als Muster eingetragen werden. Dies ist nur möglich, wenn ein entsprechender Helicopter in Deutschland in der beschränkten Sonderklasse H-registriert ist und man sich darauf hat einweisen lassen. Wenn also der Inhaber eines deutschen PPL-E einen italienischen UL-Hubschrauber fliegen will, muß zuvor formal die italienische UL-Helicopterlizenz machen. (...man kann auch über Kiel nach München fahren!) Es ist allerdings bei den "internationalen" Varianten nicht zu übersehen, daß diese einen gewissen administrativen Aufwand bedeuten, der nicht jedermanns Sache ist. Es ist daher zu hoffen, daß die zuständigen deutschen Behörden alsbald ihre Ankündigung in die Tat umsetzen, die sogenannte VLR-Klasse (Very Llight Rotorcraft) mit vereinfachtem Zulassungsverfahren einzuführen. Dies könnte in der Konsequenz die Kosten für den "normalen" deutschen PPL-E auf ein erschwinglicheres Niveau senken (siehe auch unter "Dragonfly" unter Typen). |