CH-7 Angel in Landeanflug

Die Aufnahme ist 1997 entstanden, als noch Aussicht bestand, in Deutschland eine eigene Klasse für UL-Hubschrauber einzuführen.
Der hier zu sehende, allererste CH-7 Angel in Deutschland konnte zum damaligen Zeitpunkt mit einem M-Kennzeichen ein Erprobungs-programm abfliegen, um die Tauglichkeit dieser leichten Hubschrauber zu dokumentieren.
Trotz des seinerzeit erbrachten Nachweises der Zuverlässigkeit dieses Hubschraubertyps entschied sich das Bundesverkehrsministerium 1999 gegen die Schaffung einer Klasse für UL-Hubschraubern in Deutschland. Um den CH-7 Angel fliegen zu dürfen, ist der PPL-E / PPL-H Voraussetzung sowie eine Zulassung als Selbstbau in der sogenannten beschränkten Sonderklasse (Experimental).